Der amtierende Vorsitzende des Vorstandes schlägt einen Wahlleiter vor
Nach Akzeptanz der Wahlleiter-Funktion leitet der Wahlleiter den Wahlprozess
Wahlleiter informiert über die Voraussetzungen für eine satzungsgerechte Wahl
Der neue Vorstand wird für eine Legislaturperiode von 2 Jahren gewählt
Der Vorstand besteht aus maximal 4 Vorstandsmitgliedern
Die Funktionsausübung ist ehrenamtlich
Das Plenum entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Plenums-mitglieder
Jedes Plenumsmitglied hat nur eine Stimme. Bei mehreren Vertretern hat das Plenumsmitglied den Abstimmungsberechtigten festzulegen
Der Vorsitzende des Vorstandes sowie weitere Vorstandsfunktionen werden intern zwischen den Vorstandsmitgliedern festgelegt
Der Wahlleiter bittet den Vorstandsvorsitzenden um Abgabe des Rechenschafts-berichtes
Der Finanzkontrolleur bestätigt den Finanzabschluss des letzten Jahres sowie den aktuellen Finanzstatus
Der Wahlleiter schlägt aufgrund des Rechenschaftsberichtes die Entlastung des Vorstandes vor, hierzu erfolgt ein Wahlvorgang mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder
Der Wahlleiter bittet das Plenum um Vorschläge für den neuen Vorstand, über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird gleichfalls mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt
Der Wahlleiter benennt noch einmal die gewählten Vorstandsmitglieder und bittet den Vorstand zur separaten Festlegung der Vorstandsfunktionen
Der neue, vom Vorstand gewählte Vorsitzende informiert das Plenum über den neuen Vorstand und seine Funktionen
Der neue Vorsitzende des Vorstandes bedankt sich beim Wahlleiter und beendet den Wahlprozess