§1
Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „INTERNATIONAL RAIL FREIGHT BUSINESS ASSOCIATION (IBS), e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetragen.
§2
Zweck, Zielsetzung
Die INTERNATIONAL RAIL FREIGHT BUSINESS ASSOCIATION (IBS), e.V. hat das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, die Stellung von am Eisenbahn-Güterverkehr interessierten Unternehmen und die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsträgers Schiene in Europa generell zu fördern. Der gegründete Verein richtet seine Aktivitäten schwerpunktmäßig auf folgende Aufgabenkomplexe:
Förderung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene, Vereinheitlichung sowie Vereinfachung der Geschäfts- und Rechtsgrundlagen für den europäischen Eisenbahn-Güterverkehr, BündeJung der Anforderung von Nutzern des Europäischen EisenbahnGüterverkehrs (Verlader/Operateure und Speditionen) an Politik und Dienstleister des Schienenverkehrs in enger Zusammenarbeit mit dem Verband UIRR, Förderung der Rolle von Speditionen und Logistikunternehmen als Organisatoren komplexer Transportlösungen unter Einbeziehung der Schiene, speziell in Waggonverkehr, Einflussnahme auf verkehrspolitische Entscheidungen zugunsten des Systems Schiene, Ansprechpartner gegenüber der europäischen und nationalen Verkehrspolitik sowie der verladenden Wirtschaft, Zusammenarbeit mit anderen, am Eisenbahn-Güterverkehr interessierten Verbänden und Organisationen.
§3
Mitgliedschaft
Firmen, die als Kunden, Operateure und Dienstleister im europäischen Eisenbahn Güterverkehr auftreten, können als Mitglieder der IBS aufgenommen werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt in schriftlicher Form an den Vorstand oder ein Vorstandsmitglied der IBS. Der Vorstand der IBS entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Aufnahmeantrag von Mitgliedern.
§4
Austritt von Mitgliedern
Mitglieder können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres zum Jahresende aus dem Verein austreten. Für das laufende Jahr besteht die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Bereits gezahlte Jahresbeiträge werde
nicht (auch nicht anteilig) erstattet.
§5
Stimmrecht
Jedes Mitglied der IBS hat bei Abstimmungen, auch wenn es von mehreren Personen vertreten wird, eine Stimme. Wird ein Mitglied der IBS von mehreren Personen vertreten, ist die abstimmende Person vor der Abstimmung zu benennen.
§6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, eingesetzt werden.
§7
Vorstand des Vereins
§8
Mitgliederversammlung
• die Höhe des Mitgliedsbeitrages auf Vorschlag des Vorstandes,
• die Höhe der Kostenerstattung für ISS-Dienstleistungen an Mitgliedsfirmen und Dritte in Höhe von > 1.000 Euro/Jahr
• Änderungen der Satzung und weiterer Grundsatzdokumenten der IBS,
• Termine und Tagungsorte der Mitgliederversammlung, weitere wesentliche Maßnahmen des Vereins auf Vorschlag des Vorstandes.
§9
Niederschrift
§ 10
Arbeitsgruppen
§ 11
Beauftragte
§ 12
Mitgliedsbeiträge
§ 13
Finanzierung, der operativen Kosten
§ 14
Satzungsänderungen
§ 15
Geschäftsjahr
§ 16
Gerichtsweg
Streitigkeiten zwischen dem Verein und den Vereinsmitgliedern sowie zwischen den Vereinsmitgliedern untereinander werden unter Ausschluss des Rechtswegs durch die Mitgliederversammlung entschieden. Vor einer Stellungnahme der Mitgliederversammlung kann der Rechtsweg nicht beschritten werden.
Ravenna, den 09.10.2015